AGB

SCHRÖTER & LAUSEN
Handelsgesellschaft für Messtechnik mbH
Schirick 12

D-41751 Viersen

Tel: +49 (2162) 897692-0
Fax: +49 (2162) 897692-8
 
 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

 
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines

1.)Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bestimmungen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich bestätigen.

Angebote und Vertragsabschluss

2.)Wir halten uns an die im Angebot genannten Preise für die Dauer von 8 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden Bei später eingehenden Bestellungen behalten wir uns eine Korrektur von Preis - Insbesondere bei zwischenzeitlich eingetretenen tariflichen Veränderungen - und Lieferzeit vor.3.)Zur Verfügung gestellte Unterlagen wie Werkstückzeichnungen oder Musterteile bleiben Kunden-Eigentum und werden - falls nicht ausdrücklich anders gewünscht - nach 12-monatiger Lagerung vernichtet. Alle Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Aufträge

4.)Aufträge und alle sonstigen Abmachungen - auch die durch unsere Vertreter vermittelten - gelten für uns erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Ebenso bedürfen Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabsprachen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.5.)Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.6.)Werden mehr als 10 gleiche Teile bestellt. so behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferung innerhalb 10 % gegen entsprechende Berechnung vor.7.)Annullierungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die bis zum Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten werden unverzüglich in Rechnung gestellt.8.)Werden Aufträge gestoppt, so erfolgt Berechnung der aufgelaufenen Kosten, wenn innerhalb von 4 Wochen keine Klärung erzielt werden kann. Die angefallenen Teile werden ordnungsgemäß gegen entsprechende Gebühr gelagert. Eine Verrechnung der entsprechenden Fertigungskosten erfolgt bei Neuanlauf des Auftrages.9.)Änderungen zum Auftrag lösen in der Regel Mehrkosten aus. Aufträge, die Änderungen erfahren, bleiben so lange gestoppt, bis die Mehrkosten schriftlich genehmigt sind.10.)In den Fällen, wo während der Laufzeit eines Auftrages Lohn- oder Materialpreissteigerungen von mehr als 5 % auftreten, müssen wir uns eine wertmäßige Korrektur vorbehalten. Für Standarderzeugnisse nach Preisliste werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.

Lieferung

11.)Am Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten beginnen die Lieferfristen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen. Höhere Gewalt, Krieg, Betriebsstörungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen oder ähnliche Lieferbehinderungen, die bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns unter Ausschluss irgendwelcher Ansprüche des Auftraggebers ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag. Verzugsstrafen oder sonstige Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferungen sind ausgeschlossen.

Gewährleistung

12.)Für gelieferte Erzeugnisse übernehmen wir für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum in der Weise Gewähr, dass wir Stücke, die infolge unverkennbarer und einwandfrei nachzuweisender Stoff- oder Herstellungsfehler nicht verwendbar sind, nach unserer Wahl zum berechneten Preis zurückzunehmen oder durch neue, der ursprünglichen Bestellung entsprechenden Stücke kostenlos ersetzen; die untauglichen Stücke sind zurückzuerstatten. Solange der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, sind wir zur Beseitigung der Mängel nicht verpflichtet. Jede weitere Verbindlichkeit und etwaige Ansprüche auf Vergütung von Schadenersatz, wozu auch Vertragsstrafen zu rechnen sind, werden ausdrücklich abgelehnt. Alle Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang angezeigt werden.

Preise, Versand und Verpackung

13.)Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Bei RechnungsteIlung wird der jeweilige Mehrwertsteuersatz getrennt berechnet und ausgewiesen. Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk ausschließlich Verpackung. Abweichende Vorschriften bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Für Verpackung berechnen wir die uns entstehenden Selbstkosten. Verpackungen jeglicher Art werden nicht zurückgenommen.14.)Für abweichende Versandvorschriften des Auftraggebers werden die entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht auch bei franko Lieferung ab Werk auf den Auftraggeber über.15.)Transportversicherung ist in jedem Fall durch den Käufer abzuschließen

Zahlung

16.)Die Rechnungen sind zahlbar in EURO. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug frei Zahlstelle. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Auftraggeber. Bei verspäteter Zahlung und bei Stundung werden - ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf - unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 3%, über den jeweiligen LZB- Diskontsatz berechnet, dies gilt auch für Teillieferungen. Bei Bekanntwerden von Umständen, die unsere Forderungen als gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung zu verlangen Dies gilt auch für den Fall, dass Wechsel und Schecks hereingenommen worden sind. Wir sind ferner in diesem Fall berechtigt von bestehenden Lieferungsverpflichtungen, sofern keine Vorauszahlung besteht, zurückzutreten bzw. weitere Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Zahlungsbedingungen gelten auch für Lieferungen. welche der Besteller reklamiert hat.

Eigentumsvorbehalt

17.)Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb des Käufers veräußert wird, tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen den Dritterwerber mit allen Nebenrechten sicherheitshalber an uns ab. Zahlt der Dritterwerber, tritt der Erlös anstelle der sicherheitshalber abgetretenen Forderung, und der Käufer vereinnahmt die eingehende Zahlung treuhänderisch für uns. Verpfändung oder Sicherungsübereignung Ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte sind wir hiervon unverzüglich zu unterrichten.18.)An Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden. Im Übrigen dienen Abbildungen und Zeichnungen nur zur Veranschaulichung. Abweichungen in der Ausführung bleiben uns vorbehalten.

Erfüllungsort

19.)Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Neuss.

Verbindlichkeiten des Vertrages

20.)Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Für die Auslegung ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend

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